Das Paradebeispiel für Asset-backed Anlage-Tokens sind Immobilien. In der Theorie könnte man einen Token erstellen, welche auf eine klar identifizierbare Immobilie verweist und dem Besitzer des Tokens das Eigentum an der Immobilie übertragt. Die Vergabe der Token müsste an klare rechtliche Bestimmungen gekoppelt sein. Unter diesen Umständen hätte man ein unveränderbares Register, welches das Eigentum über die Immobilien regelt. Ein Eigentumsübertrag einer Immobilie wäre künftig mit einer einfachen Blockchain-Transaktion abgewickelt.
So schön das Beispiel auch ist, so unmöglich ist deren Umsetzung zum heutigen Zeitpunkt. In den meisten Ländern gibt es die Anforderung, dass Immobilientransaktionen öffentlich beurkundet werden müssen. Ein Tokenübertrag entspricht nicht den Erfordernissen einer solchen öffentlichen Beurkundung. Es bräuchte Gesetzesänderungen, damit dies möglich werden würde. Das bedeutet, dass es auch praktisch keine direkt auf Immobilien basierten Asset-backed Tokens gibt. Möglich ist jedoch ein Umweg: Anstelle der Immobilien werden Anleihen oder Anteile einer Firma, welche die Immobilie halten, tokenisiert. Diese Instrumente fallen dann unter die Kategorie Fremd- respektive Eigenkapital-basierten Anlage-Token. Der Tokenhalter besitzt dann nicht das absolute Recht an der Immobilie, sondern das relative Recht auf Ertrag und / oder Wertsteigerung gegenüber der Firma. Auch wenn das Renditeauszahlungsprofil ähnlich sein kann, wie wenn man die Immobilie direkt halten würde, so ist doch das Risikoprofil ein anderes. Insbesondere Gegenpartei- und Emittentenrisiken müssen in dieser Ausgestaltungsform im Detail betrachtet werden.