MiCAR Countdown: Das neue Zeitalter der Krypto-Asset-Regulierung startet bald

   geschrieben von Lidia Kurt    |      29. Februar 2024

Bald ist es soweit: Die ersten Bestimmungen von MiCAR werden ab Juni 2024 angewendet (Bestimmungen rund um ARTs und EMTs), die restlichen Regelungen ab Dezember 2024. Der folgende Blog-Post dient einem erneuten Recap, was auf Institute zukommt und welche nächsten Schritte es zu unternehmen gilt, um als Firma auch unter der neuen Regulierung gesetzkonform zu agieren.

Inhaltsverzeichnis:

  • Einführung in MiCAR: Ein neues Zeitalter der Krypto-Asset-Regulierung
  • Fallbeispiele und praktische Anwendung: MiCAR in Aktion
  • Deep Dive: Anforderungen an Token Sales unter MiCAR
  • MiCAR und seine Auswirkungen auf die Schweiz und Schweizer Unternehmen
  • Ausblick: Navigation durch Chancen und Herausforderungen

Einführung in MiCAR: Ein neues Zeitalter der Krypto-Asset-Regulierung

Mit der zunehmenden Popularität und Akzeptanz von Kryptowährungen und anderen digitalen Assets weltweit hat sich die Notwendigkeit einer klaren und einheitlichen Regulierung in diesem schnell wachsenden Sektor herauskristallisiert. In diesem Kontext markiert die Einführung der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) durch die Europäische Union einen entscheidenden Schritt hin zu einer umfassenden Regulierungslandschaft für digitale Assets.

Anwedungsbereich

MiCAR gilt es jeweils in Abgrenzung zur MiFID II Regulierung zu betrachten. Danach sollen Finanzinstrumente auch als solche qualifizieren, wenn diese mittels Distributed-Ledger-Technologie emittiert wurden. Damit fallen tokenisierte Wertpapiere in den Anwendungsbereich von «Finanzinstrumenten», genauer gesagt unter die Kategorie «übertragbarer Finanzinstrumente» gemäss MiFID II.

MiCAR widmet sich dagegen allen anderen Tokenarten, welche nicht als Finanzinstrument nach MiFID II zählen. Das Regelwerk ist bewusst als Art Auffangbecken ausformuliert, so dass jegliche Arten von tokenisierten Vermögenswerten von einer Gesetzgebung erfasst sind. Dabei benennt das Regelwerk folgende Token-Kategorien:

  • E-Geld-Token («e-money token», EMT): Token, dessen Hauptzweck darin besteht, als Tauschmittel zu dienen, und bei dem eine Nominalgeldwährung, die gesetzliches Zahlungsmittel ist, als Bezugsgrundlage verwendet wird, um Wertstabilität zu erreichen. Damit entspricht diese Kategorie off-chain besicherten Stablecoins mit einer traditionellen Währung als Sicherheit. EMTs müssen zu jeder Zeit im Verhältnis 1:1 beim Emittenten einlösbar sein, d.h. für 100 Euro-EMTs würde der Investor zu jeder Zeit Anspruch auf 100 Fiat Euros haben. EMTs dürfen zudem keine Zinsen bezahlen. Als EMT klassifizierte Token fallen neben MiCAR automatisch als «elektronisches Geld» auch unter die Europäische E-Geld-Vorordnung («E-Money Directive», EMD).
  • Wertreferenzierte Token («asset-referenced token», ART): Token, bei dem verschiedene Nominalgeldwährungen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind, oder eine oder mehrere Waren oder ein oder mehrere Kryptowerte oder eine Kombination solcher Werte als Bezugsgrundlage verwendet werden, um Wertstabilität zu erreichen. Diese Kategorie umfasst somit unter anderem off-chain besicherte Stablecoins mit mehreren Fiat Währungen oder anderen realen Werten als Sicherheit.
  • Alle anderen Token: Diese Auffangkategorie soll alle digitalen Vermögenswerte umfassen, welche nicht als ART oder EMT gelten. Beispielsweise zählen dazu Utility Token. Finanzinstrumente gemäss MiFID II sind explizit von der gesamten MiCAR Regulierung ausgeschlossen und sind deshalb auch nicht Teil dieser Auffangkategorie.

Schwierigkeiten können bestehen, wenn ARTs Finanzinstrumenten gemäss MiFID II ähneln. Da ARTs verschiedene Basiswerte (z.B. ein Korb von Rohstoffen) haben können und damit Finanzinstrumenten sehr ähnlich sind, ist eine Abgrenzung zwischen diesen Kategorien teilweise herausfordernd.

Hintergrund und Ziele

MiCAR wurde als Teil des digitalen Finanzpakets der EU konzipiert, einer Initiative, die darauf abzielt, Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten. Die Regulierung adressiert eine breite Palette von Krypto-Assets, die bisher ausserhalb des traditionellen Finanzregulierungsrahmens fielen, und schliesst damit eine wichtige regulatorische Lücke. Durch die Einführung von MiCAR beabsichtigt die EU, die folgenden Hauptziele zu erreichen:

  • Anlegerschutz: Durch die Einführung von Standards für Transparenz, Offenlegung und Betriebsführung sollen Investoren vor Betrug, Marktmanipulation und anderen Risiken geschützt werden.
  • Förderung der Marktintegrität: MiCAR zielt darauf ab, ein faires, sicheres und effizientes Marktumfeld zu gewährleisten, indem klare Vorschriften für Emittenten und Dienstleister im Bereich der Krypto-Assets festgelegt werden.
  • Beitrag zur Finanzstabilität: Durch die Regulierung von Krypto-Asset-Aktivitäten und die Minimierung systemischer Risiken unterstützt MiCAR die allgemeine Finanzstabilität in der EU.

Schlüsselbereiche der Regulierung

MiCAR umfasst verschiedene Aspekte des Krypto-Asset-Marktes, einschliesslich:

  • Klassifizierung von Krypto-Assets: Eine klare Definition und Klassifizierung unterschiedlicher Arten von Krypto-Assets
  • Anforderungen an Emittenten und Dienstleister: Festlegung von Zulassungsverfahren, Betriebsbedingungen und organisatorischen Anforderungen für Unternehmen, die Krypto-Assets emittieren oder damit verbundene Dienstleistungen anbieten.
  • Marktaufsicht: Bestimmungen zur Überwachung und Aufsicht des Marktes für Krypto-Assets, um Compliance sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern.

Fallbeispiele und praktische Anwendung: MiCAR in Aktion

Die Einführung der MiCAR hat signifikante Auswirkungen auf den europäischen Krypto-Markt. Durch die Beleuchtung spezifischer Fallbeispiele können wir die praktische Anwendung von MiCAR besser verstehen und dessen Auswirkungen auf verschiedene Marktteilnehmer nachvollziehen. In diesem Kapitel untersuchen wir einige Schlüsselfälle, die illustrieren, wie MiCAR die Praxis der Token Sales, den Betrieb von Krypto-Börsen und das Angebot von Krypto-Dienstleistungen transformiert.

Fallbeispiel 1: Anpassung von Token Sales

Hintergrund: Ein Start-up plant, durch einen Initial Coin Offering (ICO) Kapital zu beschaffen. Vor MiCAR war der Prozess weniger reguliert, was sowohl Chancen als auch Risiken für Emittenten und Investoren mit sich brachte.

MiCAR-Anwendung: Unter MiCAR muss das Start-up nun ein detailliertes Whitepaper erstellen, das der zuständigen Aufsichtsbehörde vorgelegt werden muss. Das Whitepaper muss umfassende Informationen über das Projekt, die Risiken, das Team und die Verwendung der Kapitalerträge enthalten. Mehr Details dazu im nächsten Kapitel.

Fallbeispiel 2: Regulierung von Krypto-Börsen

Hintergrund: Eine europäische Krypto-Börse bietet Handelsmöglichkeiten für verschiedene Krypto-Assets an. Vor der Einführung von MiCAR operierten solche Plattformen in einem relativ unregulierten Umfeld.

MiCAR-Anwendung: Mit MiCAR muss die Börse nun sicherstellen, dass alle gehandelten Krypto-Assets den Regulierungsstandards entsprechen. Zusätzlich sind umfangreiche Compliance-Massnahmen erforderlich, einschliesslich der Überprüfung der Kundenidentität (KYC) und der Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML).

Fallbeispiel 3: Anbieter von Krypto-Wallets

Hintergrund: Ein Unternehmen bietet digitale Wallets zur Speicherung von Krypto-Assets an. Vor MiCAR gab es europaweit unterschiedliche Richtlinien bezüglich der Sicherheits- und Compliance-Anforderungen für solche Dienstleistungen.

MiCAR-Anwendung: Unter MiCAR muss der Wallet-Anbieter nun strenge Sicherheitsprotokolle implementieren und sicherstellen, dass seine Dienste den regulatorischen Anforderungen entsprechen, einschliesslich der Sicherheit der Kundengelder und der Datenschutzbestimmungen.

Deep Dive: Anforderungen an Token Sales unter MiCAR

MiCAR stellt unterschiedliche Anforderungen an die Emission, abhängig davon, ob ein Token als ART (wertreferenzierte Token), EMT (E-Geld Token) oder keines von beidem einzustufen ist.

Die geringsten Anforderungen bestehen, wenn ein Token unter MiCAR fällt, aber nicht als ART oder EMT zählt. In diesem Fall müssen für ein öffentliches Angebot im EU-Raum vier Voraussetzungen gegeben sein:

  • Juristische Person: Beim Emittenten muss es sich um eine juristische Person handeln.
  • Erstellung eines Whitepapers: Es muss ein Whitepaper nach klaren Vorgaben geschrieben werden und Informationen zum Emittenten, zum Angebot, zur Technologie sowie zu den im Vermögenswert beinhalteten Rechten enthalten. Dasselbe Whitepaper, welches bei der Aufsichtsbehörde eingereicht wird (siehe nächster Punkt), muss auch öffentlich publiziert werden. In gewissen Ausnahmen muss kein Whitepaper erstellt werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Vermögenswerte gratis angeboten werden, es sich um ein kleines Angebot handelt (unter 150 Investoren pro Mitgliedstaat oder unter einem gesamthaften Volumen von EUR 1 Mio.) oder dieses nur qualifizierten Investoren angeboten wird. Von der Erstellung eines Whitepapers ausgenommen sind zudem einzigartige NFTs.
  • Notifizierung des Whitepapers: Das Whitepaper muss bei der Aufsichtsbehörde desjenigen EU-Staates, wo sich der Sitz des Emittenten befindet, eingereicht werden. Diese Einreichung sollte neben dem Whitepaper auch eine Erklärung, wieso der Vermögenswert nicht als Finanzinstrument gemäss MiFID II zählen soll, sowie eine Liste der Länder, in dem ein öffentliches Angebot angedacht ist, enthalten. Nach Einreichung des Whitepapers darf der digitale Vermögenswert in allen gewünschten EU-Ländern öffentlich angeboten werden. Dieser Prozess ist lediglich als Notifizierung der Behörde angedacht. Das heisst, es erfolgt keine vorgängige Bewilligung des Whitepapers durch die Behörde. Die Behörde hat jedoch diverse Möglichkeiten zum Eingreifen, beispielsweise mit einem Veto-Recht zur Veröffentlichung des Whitepapers oder der Befugnis, die Geschäftstätigkeit des Emittenten zu verbieten.
  • Einhalten zusätzlicher Regeln: Emittenten müssen gewisse Bedingungen einhalten, wie beispielsweise die Verpflichtung «ehrlich, fair und professionell» zu agieren und zu kommunizieren sowie Interessenskonflikte zu vermeiden.

ARTs und EMTs werden strenger reguliert. ARTs dürfen in der EU nur angeboten werden, wenn sie von einer juristischen Person ausgegeben werden, welche ihren Sitz in der EU hat. Diese Firma muss zudem von der nationalen Aufsichtsbehörde bewilligt worden sein. Für das Einholen einer Bewilligung ist das Einreichen eines Whitepapers notwendig, welches auch Informationen über die Reservepositionen und deren Aufbewahrung enthalten muss. Die Notwendigkeit einer Bewilligung entfällt bei ARTs nur, wenn es sich um ein kleines Angebot handelt (Volumen in der EU unter EUR 5 Mio.), die Vermögenswerte nur von qualifizierten Anlegern gekauft und gehalten werden dürfen oder der Emittent eine Bank ist. Die Behörden können eine Bewilligung verweigern, wenn die Finanzmarktstabilität oder die monetäre Integrität der Eurozone gefährdet wird.

EMTs dürfen in der EU nur öffentlich angeboten werden, wenn sie von bewilligten Banken oder E-Geld-Institutionen ausgegeben werden. Es gelten dabei dieselben Ausnahmen wie bei ARTs im Falle eines kleinen Angebots oder bei lediglich qualifizierten Anlegern. Auch für EMTs ist zudem die Erstellung eines Whitepapers notwendig. Wenn EMTs auf Euro lauten, wird grundsätzlich per se angenommen, dass dieser Vermögenswert in der EU angeboten wird.

MiCAR und seine Auswirkungen auf die Schweiz und Schweizer Unternehmen

Obwohl MiCAR ein Rechtsrahmen der Europäischen Union (EU) ist, hat sie dennoch erhebliche Auswirkungen auch auf die Schweiz und in der Schweiz ansässige Unternehmen.

  • Zugang zum EU-Markt: Schweizer Unternehmen, die in Krypto-Assets tätig sind und auf den EU-Markt abzielen, müssen die MiCAR-Vorschriften erfüllen, um ihre Dienstleistungen EU-Bürgern anbieten zu können. Dies könnte zusätzliche Compliance-Bemühungen und Anpassungen in den Geschäftsmodellen erfordern.
  • Wettbewerbsfähigkeit: Die Einhaltung von MiCAR kann für Schweizer Unternehmen eine Chance darstellen, ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem EU-Markt zu erhöhen, indem sie sich als vollständig konform und daher als vertrauenswürdiger Partner positionieren.
  • Regulatorische Harmonisierung: Die Einführung von MiCAR könnte Druck auf die Schweizer Regulierungsbehörden ausüben, ähnliche Regelungen zu erlassen, um eine Harmonisierung mit der EU zu erreichen und den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu erleichtern.

Strategien für Schweizer Unternehmen

Um die durch MiCAR entstehenden Herausforderungen und Chancen zu navigieren, sollten Schweizer Unternehmen folgende Strategien in Betracht ziehen:

  • Proaktive Compliance: Sich frühzeitig mit den Anforderungen von MiCAR vertraut machen und proaktive Maßnahmen ergreifen, um Compliance-Strukturen aufzubauen oder anzupassen.
  • Strategische Partnerschaften: Die Bildung von Partnerschaften mit EU-basierten Unternehmen könnte eine effektive Strategie sein, um die Präsenz im EU-Markt zu stärken und regulatorische Hürden zu überwinden.
  • Regulatorischen Dialog fördern: Engagieren in einem konstruktiven Dialog mit Schweizer Regulierungsbehörden, um die Entwicklung von Krypto-spezifischen Regulierungen zu beeinflussen, die sowohl mit MiCAR harmonieren als auch die einzigartigen Bedürfnisse des Schweizer Marktes berücksichtigen.

Die MiCAR-Regulierung stellt sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die Schweiz und in der Schweiz ansässige Unternehmen dar. Durch eine strategische Anpassung und proaktive Bemühungen können diese Akteure nicht nur Compliance sicherstellen, sondern auch ihre Position in einem sich schnell verändernden globalen Krypto-Markt stärken.

Ausblick: Navigation durch Chancen und Herausforderungen

Die erfolgreiche Navigation durch die Chancen und Herausforderungen von MiCAR erfordert eine sorgfältige Planung und Anpassung seitens der Marktteilnehmer. Unternehmen müssen die Regulierung als Chance begreifen, um ihre Geschäftsmodelle zu stärken und das Vertrauen der Investoren zu gewinnen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die regulatorischen Behörden einen dialogorientierten Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass die Regulierung die Innovation nicht behindert, sondern fördert.

vision& unterstützt zusammen mit BDO Liechtenstein Schweizer und Europäische Unternehmen beim Übergang in die MiCAR-Welt. Mit unserer kombinierten Expertise und Erfahrung aus Unternehmens-, Regulierungs- und Compliance-Beratung ermöglichen wir eine massgeschneiderte Lösung für die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens im Zusammenhang mit MiCAR. Mehr Informationen dazu gibt es in unserer MiCAR Broschüre.

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