In der Schweiz wurde eine Reihe von Wegleitungen und Gesetzesanpassungen implementiert, welche im Umgang mit digitalen Vermögenswerten besondere Beachtung verdienen. Dieses sind in folgender Abbildung illustriert.

FINMA Wegleitungen als Basis für die Klassifikation digitaler Vermögenswerte
In der Schweiz hat die Aufsichtsbehörde FINMA das erste Mal im Februar 2018 in ihrer ICO-Wegleitung Stellung bezogen. Ein Jahr später hat die FINMA die Wegleitung mit einem Zusatz zu Stablecoins ergänzt. Beide Wegleitungen sind bis heute die relevanten Regelwerke zur Klassifizierung der Tokenkategorien in der Schweiz.
Punktuelle Anpassungen im Gesetz im Jahr 2021
Im Anschluss daran hat sich der Schweizer Gesetzgeber mit den verschiedenen Implikationen digitaler Vermögenswerte beschäftigt und im Jahr 2021 das «Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronsicher Register» erlassen. Die Gesetzesänderung hat punktuell in zehn verschiedenen Schweizer Gesetzen zu Anpassungen geführt, um Tätigkeiten mit digitalen Vermögenswerten spezifischer zu erfassen und zu ermöglichen. Für die vorliegende Diskussion sind insbesondere zwei Kernthemen relevant: Die Anpassung des Wertpapierrechts sowie die Schaffung einer neuen Bewilligungskategorie als DLT-Handelssystem.
Schaffung einer neuen Art von Wertrechten
Im Obligationenrecht (OR) wurde eine neue Wertpapierkategorie unter dem Namen «Registerwertrecht» geschaffen. Seit Februar 2021 ist es damit nun möglich, digitale Wertrechte zu erstellen, welche in einem «Wertrechteregister» eingetragen sind und nur über dieses geltend gemacht oder übertragen werden können. Mit einem Wertrechteregister ist beispielsweise eine Blockchain gemeint – wobei das Gesetz bewusst technologieneutral formuliert ist.
An das Register sind gewisse Anforderungen gestellt. Beispielsweise muss es von den Gläubigern einsehbar sein. Als Registerwertrechte kommen Anlage-Tokens in Frage. Inwieweit auch reine Nutzungs- und Zahlungstoken unter die Definition fallen können, ist bis heute teilweise noch umstritten.
In Deutschland können Anlage-Token nur in Form von Inhaberschuldverschreibungen oder Fondsanteilen emittiert werden. Mit der Schaffung der neuen Kategorie der Registerwertrechte, können in der Schweiz dagegen Anlage-Token in allen Anlagekategorien begeben werden. Sog. DLT-Aktien sind damit in Deutschland noch nicht möglich, in der Schweiz aber schon.
Schaffung einer neuen Lizenzkategorie für DLT-Handelssysteme
Als zweite wesentliche Änderung wurde im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) eine neue Bewilligungskategorie geschaffen, welche im August 2021 in Kraft getreten ist. Seit diesem Zeitpunkt ist es möglich, eine Lizenz als «DLT-Handelssystem» zu erhalten. Erwähnenswert dabei ist, dass die DLT-Handelssystemlizenz nicht nur den Handel abdeckt, sondern im Gegensatz zur traditionellen Börsenlizenz auch die Nachhandelstätigkeiten wie Abwicklung und Verwahrung umfassen darf. Diese Lizenzform geht auf die spezifischen Eigenheiten digitaler Vermögenswerte ein und zielt darauf ab, Handelsplätze zu bauen, welche die Vorteile DLT-basierter Assets nutzen. Gleichzeitig ist die Erteilung der Lizenz an hohe Voraussetzungen geknüpft, um die Ordnungsmässigkeit des Handels auch in der neuen Welt sicherzustellen.
FATF Travel Rule in der Schweiz
In der Schweiz ist das bestehende Geldwäschereigesetz (GwG) auf Token mit Zahlungsfunktion anwendbar und Finanzdienstleister müssen die Anforderungen dieses Gesetzes erfüllen. Zusätzlich relevant ist die FINMA Aufsichtsmitteilung zum Zahlungsverkehr auf der Blockchain (FINMA, 2019a). Diese stellt die Schweizer Umsetzung der FATF Travel Rule dar.
Quellen
Kurt, L. & Kurt, D. (2022). Digitale Assets & Tokenisierung. Wiesbaden: Springer Gabler
FINMA. (16. Februar 2018). Wegleitung für Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICOs). Abgerufen von https://www.finma.ch/de/news/2018/02/20180216-mm-ico-wegleitung/
FINMA. (11. September 2019). Ergänzung der Wegleitung für Unterstellungsanfragen betreffend Initial Coin Offerings (ICOs). Abgerufen von https://www.finma.ch/de/news/2019/09/20190911-mm-stable-coins/